Ab 01.02.2022: Förderung für das Effizienzhaus 55/Effizienzgebäude 55 bei Neubau entfällt


Die Bundesregierung fördert zukünftig gezielter Bau­vorhaben, die das höchste CO2-Einspar­potenzial aufweisen. Im Gegen­zug entfällt die Förderung der Effizienz­haus-Stufe 55/Effizienzgebäude-Stufe 55 bei Neubauten.

Das bedeutet konkret:

  • Sie können die Förderung der Effizienz­haus-Stufe 55/Effizienzgebäude-Stufe 55 (einschließlich Erneuer­bare-Energien-Klasse und Nach­haltig­keits-Klasse) bei Neu­bauten noch bis 31.01.2022 beantragen – sie entfällt zum 01.02.2022.
  • Andere Effizienzhaus-Stufen/Effizienzgebäude-Stufen sowie Gebäude­sanierungen fördern wir unverändert.

Ausnahme für Betroffene des Hoch­wassers 2021: Sie können die Förderung für die Effizienz­haus-Stufe 55/Effizienzgebäude-Stufe 55 bei Neu­bauten noch bis 30.06.2022 beantragen.