Ab 01.02.2022: Förderung für das Effizienzhaus 55/Effizienzgebäude 55 bei Neubau entfällt
Die Bundesregierung fördert zukünftig gezielter Bauvorhaben, die das höchste CO2-Einsparpotenzial aufweisen. Im Gegenzug entfällt die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55/Effizienzgebäude-Stufe 55 bei Neubauten.
Das bedeutet konkret:
- Sie können die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55/Effizienzgebäude-Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) bei Neubauten noch bis 31.01.2022 beantragen – sie entfällt zum 01.02.2022.
- Andere Effizienzhaus-Stufen/Effizienzgebäude-Stufen sowie Gebäudesanierungen fördern wir unverändert.
Ausnahme für Betroffene des Hochwassers 2021: Sie können die Förderung für die Effizienzhaus-Stufe 55/Effizienzgebäude-Stufe 55 bei Neubauten noch bis 30.06.2022 beantragen.